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Impressum

 

 

 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Dienstleistungen der Sawacom oHG 

 

1.             Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sawacom oHG 

Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Sawacom oHG und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge sowie allen sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma Sawacom oHG nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2.             Zahlungsbedingungen und Preise  

Alle Rechnungen von Sawacom oHG sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung.

Im Verzugsfalle ist Sawacom oHG berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Sawacom oHG berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nicht zu, es sei denn seine Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Sawacom oHG anerkannt.

 

3.             Angebot und Vertragsschluss  

Alle Angebote sind freibleibend. 

Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang des Auftrages erst durch Auftragsbestätigung von Sawacom oHG verbindlich.

 

 

4.             Lieferfristen 

Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen. 

Vereinbarte Lieferfristen werden von der Sawacom oHG nach Möglichkeit eingehalten. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt oder sonst wie schriftlich vereinbart sind. Circa-Fristen sind keine verbindlichen Fristvereinbarungen, sondern Angaben eines möglichen Liefertermins, um den die Sawacom oHG bemüht ist einzuhalten. 

Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die Sawacom oHG eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl Sawacom oHG diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. 

Die Kosten für den Versand sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Räume der Sawacom oHG verlassen hat. Die Wahl des Versandweges und der Versandart ist im freien Ermessen des Versenders. Die Gefahr für die vom Kunden an die Sawacom oHG versandten Unterlagen geht auf die Sawacom oHG über sobald Pläne, Dokumente oder Dateien in den Räumen der Sawacom oHG oder auf den Rechnern der Sawacom oHG unbeschädigt eingegangen sind.

 

5.              Gewährleistung 

Die Sawacom oHG gewährleistet die Erstellung von Konvertierungsdaten, die die Ursprungsdaten möglichst nahe durch scannen, digitalisieren oder konvertieren abbilden. Je nach Auftragserteilung kommt das entsprechende Verfahren zur Anwendung. Eine vollständige Konvertierung wird nicht gewährleistet. Es ist nicht auszuschließen, dass Abweichungen in den Konvertierungsdaten von den Ursprungsdaten auftreten, die technisch nicht ausgeschlossen werden können. Sawacom oHG sichert nicht zu, dass alle Details eines gescannten Dokumentes oder Planes in einer sichtbar gemachten Datei oder auf einem Ausdruck der Datei einwandfrei erkennbar sind. 

Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. 

Jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sobald der Kunde beginnt, die Pläne, Dokumente oder die von der Sawacom oHG gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die angezeigten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. 

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Dateien unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen seit Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel schließen jeden Gewährleistungsanspruch aus. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. 

Bei Mangelhaftigkeit der Leistung der Sawacom oHG und rechtzeitiger Anzeige des Mangels ist die Sawacom oHG wahlweise dazu berechtigt fehlerhafte Dateien auszubessern oder neu zu erstellen. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und Mitteilung, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf der Frist ablehne, zur Wandelung oder Minderung berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

Die inhaltliche Prüfung der gelieferten Dateien und/oder Ausdrucke vor der weiteren Verwendung in seinen Konstruktionen, Planungen und Projekten fällt ausschließlich in die Verantwortung des Kunden.

 

6.             Schadensersatzansprüche  

Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen, dies gilt sowohl hinsichtlich etwaiger verspäteter Lieferung wie auch im Fall von Gewährleistungsmängeln. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung sowie Schadensersatzansprüche aus Folgeschäden wegen Lieferung verspäteter oder mangelhafter Ware sowie Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, soweit nicht gesetzliche Vorschriften dies ausschließen.  

Der Ausschluss des Schadensersatzes gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch die Sawacom oHG. 

Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die Sawacom oHG insgesamt nur bis zur Höhe von EUR 2500,00.  

Die Sawacom oHG haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Plänen, Dokumenten oder Daten, es sei denn, sie muss sich Vernichtung oder Verlust der Pläne, Dokumente oder Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen. Der Kunde hat durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Zeichnungen, Dokumente und Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind. Insbesondere ist es die Obliegenheit des Kunden von Plänen, Dokumenten und Daten Sicherheitskopien zu erstellen oder Originale aufzubewahren, bevor er die zu bearbeitenden Unterlagen an die Sawacom oHG zur Bearbeitung liefert.

 

 

7.              Nutzungsvorbehalt 

Von der Sawacom oHG gelieferte Dateien, Plots und Ausdrucke dürfen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Sawacom oHG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache nur zu Prüfzwecken durch den Kunden verwendet werden. 

Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Nutzungsvorbehalt der Sawacom oHG stehenden Dateien ordnungsgemäß aufzubewahren.  

Der Kunde ist zur Verfügung über die unter Nutzungsvorbehalt stehenden Dateien, Plots und Ausdrucke nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht befugt, sofern die Zahlung nicht vollständig geleistet wurde. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Dateien veräußert und die Sawacom oHG dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Sawacom oHG bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Sawacom oHG alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

 

8.                     Vertraulichkeit  

Die Sawacom oHG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten, es sei denn die Sawacom oHG arbeitet zum Zwecke der Auftragserfüllung mit einer Drittfirma zusammen. Die Unterlagen, Zeichnungen, Dokumente und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der  Geschäfts beziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Sollte deren Weitergabe seitens der Sawacom oHG an eine Drittfirma zum Zwecke der Vertragserfüllung erfolgen, ist die Sawacom oHG dazu verpflichtet, eine Vertraulichkeitsvereinbarung auch mit dieser Drittfirma abzuschließen, die der Drittfirma die Weitergabe untersagt und sie zur Geheimhaltung verpflichtet.

 

9.             Erfüllungsort 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

 

10.          Sonstiges 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch rechtsgültige Regelungen zu ersetzen, die den beabsichtigten wirtschaftlichen und rechtlichen Zielsetzungen der Vertragsparteien entsprechen.

 

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Jede Änderung und Ergänzung desselben bedarf der Schriftform, die mündlich nicht abbedungen werden kann

 

Unsere Adressen:   sawacom ohg,       Eichenstr.8 85649 Hofolding,   Tel.: 08104/666166,  Fax: 08104/666327, eMail service@sawacom.de
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